Steuertipps
Achtung!
Ab 01. Januar 2009 erstattet Ihnen das Finanzamt biz zu 1.200,- € unserer Rechnung!
- Sie erhalten 20% des Rechnungsbetrages ersetzt
(max. 20% von € 6.000,- = € 1.200,- ). - Es muss sich um eine Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handeln
- Berücksichtig werden Arbeitskosten ohne Material
- Die Rechnung muss mit dem Überweisungsbeleg zusammen mit der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden
- Barzahlung wird nicht anerkannt
- Aktueller Beschluss des Bundesrates (Konjunkturpaket)
- Rückwirkend ab 01.01.2009
- Steuervorteil für Privatleute
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung